Verschiedene Ursachen mobilisieren in den letzten zwei Jahrzehnten zunehmend Frauen und Mädchen aus aller Welt, ihr Auskommen in Westeuropa zu suchen.
Die Migration kann ihnen eine neue Lebenschance bieten, birgt zugleich aber auch das Risiko, gehandelt, wirtschaftlich und/oder sexuell ausgebeutet zu werden. Die Vereinten Nationen sprechen dann von einer "zeitgenössischen Form der Sklaverei" und somit von einer Menschenrechtsverletzung.
Weder das UN-Protokoll gegen Menschenhandel, noch die EU-Richtlinien und die neuen Straftatbestände des Strafgesetzbuches (§§ 232, 233, 233a), die seit Februar dieses Jahres auch alle Formen der Arbeitsausbeutung erfassen, sind bisher Gegenstand der öffentlichen Diskussion in Deutschland geworden. Es ist an der Zeit, über den Zusammenhang von Migration und Frauenhandel, seine Bekämpfung und die Unterstützung der Opfer öffentlich zu diskutieren.
Wir stellen hier das Beratungskonzept für Menschen ohne Papiere in Köln vor, das von Kölner Flüchtlingsorganisationen erstellt wurde.
pdf, 103.8K, 11/04/08, 708 downloads
Unterstützung bei Erkrankung:
Der Schulbesuch für die Kinder: in NRW ist mit einem Erlass geregelt, dass die Eltern bei der Anmeldung zum Schulbesuch ihren Aufenthaltsstatus nicht angeben müssen. Das heißt, die Kinder haben Recht auf Schulbesuch ohne Angst vor Abschiebung.
Bei Lohnverprellung: Auch Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus haben das Recht, ihren Lohn einzuklagen. Angesichts der prekären Situation ist dieses schwer zu realisieren, aber ist es möglich.
Illegalisierung stellt eine hohe Belastung für die betreffenden Frauen dar. Viele Frauen sind auf der Suche nach der Verbesserung ihrer Lebensumstände und Schutz. Dabei werden viele Frauen illegalisiert und somit leicht erpressbar.
Die Folgen:
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