Offener Brief: Menschenrechtlichen Schutz verbindlich sichern
An die Verantwortlichen des Landes Nordrhein-Westfalen
An die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen
Verena Schäffer,
Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf
an die Vorsitzende der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
(Kinderschutzkommission) im nordrhein-westfälischen Landtag
MdL Nina Andrieshen
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
an die Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen im nordrhein-
westfälischen Landtag
MdL Britta Oellers
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
an den Vorsitzenden des Integrationsausschusses im nordrhein-westfälischen
Landtag
MdL Dr. Gregor Kaiser
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
an die Sprecherin für Gleichstellung, Frauen und Queerpolitik im nordrhein-westfälischen
Landtag
MdL İlayda Bostancıeri
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
an die Vizepräsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen und Sprecherin für Europa,
Internationales und Eine Welt
MdL Berîvan Aymaz
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
an die Stv. Fraktionsvorsitzende, Sprecherin für Migration und Teilhabe im nordrhein-westfälischen
Landtag
MdL Gönül Eğlence
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
An die Verantwortlichen der Stadt Köln
an den Oberbürgermeister der Stadt Köln
Torsten Burmester
Historisches Rathaus, 50667 Köln-Innenstadt
an den Vorsitzenden des Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Köln
Tayfun Keltek
an die Vorsitzende der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik und der Leiterin des Amtes für
Integration und Vielfalt
Bettina Baum
Köln, 11.09.2026
Offener Brief: Menschenrechtlichen Schutz verbindlich sichern
Sehr geehrte Verantwortliche,
in unserer Beratungspraxis beobachten wir eine deutliche Zunahme hochkomplexer Härtefälle von
Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt und ihren Kindern, die trotz erheblicher Gefährdung
keine verlässliche aufenthaltsrechtliche Schutzperspektive erhalten.
Diese Entwicklung verweist auf eine strukturelle Schutzlücke, auf die wir bereits im
Zusammenhang mit der Abschiebung einer alleinerziehenden, gewaltbetroffenen Mutter und ihrer
vier Kinder nach Albanien hingewiesen haben. Auch unser aktuelles Update zu diesem Fall zeigt:
Die zentralen rechtlichen und praktischen Fragen sind weiterhin ungelöst.
Besonders problematisch ist, dass Schutz vielfach erst über Ausländerrechtliche
Beratungskommissionen, die Härtefallkommission oder kommunale Bleiberechtsprogramme
hergestellt werden kann. Diese Instrumente sind unverzichtbar – sie dürfen aber nicht zum Ersatz
für die verlässliche Umsetzung bestehender menschenrechtlicher Verpflichtungen werden.
Deutschland ist an die Istanbul-Konvention gebunden. Das dort verankerte Non-Refoulement-
Gebot und der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sind keine Fragen politischer Stimmung,
sondern verbindliche menschenrechtliche Verpflichtungen.
An die Verantwortlichen der Stadt Köln
Gerade vor diesem Hintergrund betrachten wir die aktuelle Debatte um die sogenannte „Liste aus
Coesfeld“ und die Angriffe auf die Kölner Aufenthaltspraxis mit großer Sorge und Wut.
Wir erwarten von der Stadt Köln, an ihrer menschenrechtsorientierten Praxis festzuhalten und ihrer
Ausländerbehörde den Rücken zu stärken. Die Ausländerrechtliche Beratungskommission, das
Kölner Bleiberechtsprogramm sowie die spezialisierten Beratungsstrukturen müssen erhalten und
finanziell gesichert werden.
Die Prüfung von Bleiberechten, individuellen Härten, Kindeswohl und besonderen
Gefährdungslagen ist keine mangelnde Konsequenz. Sie ist rechtsstaatliches Handeln.
An die Verantwortlichen des Landes Nordrhein-Westfalen
Dass wesentliche Teile des Aufenthaltsrechts bundesrechtlich geregelt sind, entbindet Nordrhein-
Westfalen nicht von seiner Verantwortung.Wir erwarten, dass das Land seine Handlungsspielräume konsequent nutzt und verbindliche
Erlasse und fachliche Standards zur Berücksichtigung des Non-Refoulement-Gebots der Istanbul-
Konvention, geschlechtsspezifischer Gewalt und Verfolgung sowie des Kindeswohls schafft.
Es darf nicht zum Regelfall werden, dass Menschen trotz schwerster konkreter Gefährdung erst
sämtliche Verfahren bis zur Härtefallkommission durchlaufen müssen.
Verbindliche landesweite Standards würden Betroffene schützen, kommunalen Ausländerbehörden
Handlungssicherheit geben und Beratungsstellen entlasten.
NRW muss diese Schutzstandards landesweit stärken und sich zugleich gegenüber dem
zunehmend restriktiven bundespolitischen Kurs für ihre konsequente Umsetzung einsetzen.
Sicherheit bedeutet Schutz
Die aktuelle Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeigers über Ausreisepflicht und Kriminalität
zeigt, wie gefährlich sich der öffentliche Diskurs verschiebt. Während pauschalisierende Debatten
über Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte große Aufmerksamkeit erzeugen, blieb unser
Offener Brief zu den menschenunwürdigen und gesundheitsgefährdenden
Unterbringungsbedingungen geflüchteter Menschen in Köln unbeachtet. Die darin beschriebenen
Zustände wurden nicht als der Skandal behandelt, der sie sind.
Warum erzeugt die vermeintliche Gefährlichkeit geflüchteter Menschen mehr Aufmerksamkeit als
ihre tatsächliche Gefährdung?
Auch wir wollen ein sicheres Köln. Gerade deshalb darf nicht bei unserer gemeinsamen Sicherheit
gespart werden: bei Gewaltschutz für alle FLINTA*, bei menschenwürdiger Unterbringung, bei
spezialisierter Beratung und bei Bleibe-, Arbeits- und Teilhabeperspektiven. Das sind Investitionen
in ein sicheres, friedliches und solidarisches Zusammenleben.
Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sind keine anonyme Masse und dürfen nicht unter
Generalverdacht gestellt werden. Hinter jedem aufenthaltsrechtlichen Verfahren steht ein Mensch
mit eigenen Rechten und einer Würde, die zu achten und zu schützen ist.
Deshalb erwarten wir von den politisch Verantwortlichen in Köln und Nordrhein-Westfalen: Treten
Sie pauschalisierenden und kriminalisierenden Diskursen entgegen, statt auf sie mit
weiterer aufenthaltsrechtlicher Härte zu reagieren. Schützen Sie die Strukturen, die
Menschen schützen. Und schaffen Sie endlich die verbindlichen Standards, die es dafür
braucht.
Es braucht eine migrationspolitische Kurskorrektur: weg von immer größerer Härte – hin
zu Recht, Schutz, Teilhabe und Menschenwürde.
Menschenrechte sind unverhandelbar und ein verbindlicher Maßstab staatlichen Handelns.
Mit freundlichen Grüßen
agisra e.V.