„Menschenhandel ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) unter § 232 definiert und erfasst das Anwerben, Befördern, Aufnehmen und Beherbergen einer Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit mit dem Ziel der Ausbeutung“ (KOK e.V.)
Häufig werden Menschen unter falschen Versprechungen für eine Arbeitsstelle und gute Bezahlung angeworben und anschließend unter Zwang ausgebeutet, beispielsweise in Form von Prostitution. Menschenhandel ist eine massive Menschenrechtsverletzung. Im Projekt beraten und begleiten wir Frauen und TIN-Personen, die davon betroffen sind und unterstützen sie dabei, sich über ihre Rechte als Betroffene zu informieren. Außerdem beraten wir Angehörige von Betroffenen und bieten kollegiale Beratung an.
Wir bieten:
- Informationen über Rechte und Möglichkeiten
- psychosoziale Beratung und Begleitung
- Vermittlung in eine sichere Unterbringung
- Unterstützung bei der Sicherung des Aufenthalts
- Begleitung im Asylverfahren
- Unterstützung beim Aufbau eines Hilfesystems
- Begleitung und Beistand vor Gericht
Außerdem stehen wir im Rahmen des Projekts Menschenhandel für die Rechte und Bedarfe unserer Beratungsnehmenden ein. Wir sind:
- Mitglied der NRW Vernetzung der spezialisierten Fachberatungsstellen
- Mitglied des KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Darüberhinaus bieten wir Sensibilisierungs- und Weiterbildungsangebote für anderen Akteurinnen und Multiplikatorinnen in Form von Workshops und Vorträgen an
Wir fordern umfassenden Schutz und einen sicheren und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland für Betroffene von Menschenhandel!
Gefördert vom Land NRW.
