Zweitägiges Rechtsseminar zu den Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht durch GEAS

Rechtsseminar: „Die Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht durch die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zum 12. Juni 2026“

Geflüchtete Frauen und ihre Berater*innen werden ab dem 12. Juni 2026 mit einem deutlich veränderten System der Registrierung bei Einreise, der Asylantragstellung, der Unterbringung und der Rückführung konfrontiert. Deutlich erweitert werden die Möglichkeiten der Abweisung ohne inhaltliche Prüfung und der Haft oder Beschränkung der Bewegungsfreiheit. Die Zuständigkeit für unbegleitete Minderjährige wird grundlegend verändert, das Kirchenasyl steht als Ausweg kaum noch zur Verfügung und immer mehr Menschen sollen keine Sozialleistungen mehr erhalten. Anderseits wird das Screeningverfahren zur Identifizierung vulnerabler Personen neu geregelt und die Rechtspositionen verbessert. Auch wird erstmals ein Beschwerdeverfahren eingeführt.

Das Seminar beschäftigt sich praxisnah mit den bevorstehenden Änderungen und ihren Auswirkungen auf die Beratungspraxis.

In unserem zweitägigen Rechtsseminar werden folgende Themen dargestellt und anhand von Fällen durchgespielt:

  • Die neuen Verfahrensabläufe mit Asylgrenzverfahren, dem beschleunigtem Verfahren und dem Verfahren in Zentren für Sekundärmigration
  • Das Screeningverfahren für alle unerlaubt eingereisten Personen mit Identitätsklärung, Registrierung und Prüfung der Vulnerabilität.
  • Das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren als Nachfolge des Dublin-Verfahrens.
  • Sichere Herkunftsstaaten und sichere Drittstaaten.
  • Asylhaft, freiheitsbeschränkende Unterbringung und Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Kürzung und Entzug von Leistungen nach dem AsylbLG; Gesundheitsleistungen.

Datum: Donnerstag 09.07.2026 10:00 Uhr bis 17 Uhr

Freitag 10.07.2026 09:30 Uhr bis 15 Uhr

Ort: agisra e. V., Venloer Str. 415, 50825 Köln

Referentin: Prof. Dr. jur. Dorothee Frings

Anmeldung über: info@agisra.org

Teilnahmegebühr: 120,00 € (inkl. Kaffee/Tee/Snacks)

Bitte überweisen Sie die Anmeldegebühr bis spätestens 30.06.2026 an:

Kontoinhaberin: agisra Köln e. V.

Bankverbindung: IBAN: DE55 3705 0198 0036 8020 98

Verwendungszweck: Name, Vorname, Rechtsseminar Juli 2026

Die Seminargröße ist auf 25 Plätze begrenzt. 15 dieser Plätze sind für externe Teilnehmende vorgesehen, daher empfehlen wir eine zeitnahe Anmeldung.