Jede Frau* hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt

[et_pb_section bb_built=“1″][et_pb_row][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text _builder_version=“3.19.15″] Am 01.01.2002 trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz schreibt fest,dass im Fall von häuslicher Gewalt bei bestehender Wiederholungsgefahr derVerletzung von Körper, Gesundheit und Freiheit die Polizei den Täter* für zehn Tageaus der Wohnung verweisen kann. Die Wegweisung kann nach Ablauf der zehnTage verlängert werden. Beim Verstoß gegen die Weisung macht […]