Gewalt an Frauen* im Migrationsprozess

Gewalt an Frauen* ist ein globales Problem. Durch Machtstrukturen, die patriarchal geprägt sind, werden die Rechte von Frauen* und Mädchen* weltweit systematisch verletzt. Frauen*, die sich im Migrationsprozess befinden, sind noch häufiger Gewaltsituationen ausgesetzt und haben oft weniger Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Diese verstärkte Vulnerabilität liegt unter anderem daran, dass viele sich ihrer Rechte nicht bewusst sind, sich nicht informieren können bzw. sozial isoliert sind.

Schutz vor häuslicher Gewalt

Jede vierte Frau* ist von häuslicher Gewalt betroffen. Dies kann körperliche und/oder sexuelle Gewalt sein. Unter den Begriff häusliche Gewalt fallen aber auch Beschimpfungen, Demütigungen und Bedrohungen, sowie Isolierung und ökonomische Gewalt durch den oder die (Ehe-) Partner*in.

Trotz Gewaltschutzgesetz bleiben die Möglichkeiten zum Schutz bei häuslicher Gewalt für Flüchtlingsfrauen* eingeschränkt:

In der Regel würde eine Trennung/Scheidung das Aufenthaltsrecht bei Frauen* mit eheabhängigem Aufenthaltsrecht gefährden.

Für Flüchtlingsfrauen*, die in gewalttätigen Beziehungen leben, stellt die Residenzpflicht ein erhebliches Hindernis für die sichere Unterbringung, z.B. in ein Frauenhaus, dar.

Illegalisierte Frauen* sind besonders gefährdet, denn sie können sich nicht ohne weiteres an die Polizei oder an Ämter wenden, wenn sie Schutz vor Gewalt brauchen.

Angemessener Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen* müssen dringend unabhängig von Aufenthaltsstatus, finanziellen Mitteln und Sprache gewährleistet werden!

Unterstützung:

  • Vermittlung in sichere Notunterkünfte wie Frauenhäuser
  • Unterstützung bei Härtefallanträgen nach § 31 Abs. 2
  • Einrichten von Auskunftssperren bei Ämtern/Behörden
  • Untersützung beim Wohnortswechsel
  • Begleitung beim Prozess
  • psycho-soziale Unterstützung bei der neuen Lebensplanung

Frauen*handel

Von Frauen*handel betroffene Frauen* sind Frauen*, die durch falsche Versprechen für eine Arbeit und gute Bezahlung nach Deutschland eingereist sind und zu ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen u.a. in der Sexarbeit oder in informellen Arbeitsbereichen, z.B. im Haushaltsbereich oder Pflege gezwungen werden.

Frauen*handel ist eine Menschenrechtsverletzung!
Wir fordern umfassenden Schutz und einen sicheren und dauerhaften Aufenthalt in Deutschland für die Betroffenen!

Unterstützung:

  • Beratung zur rechtlichen Lage
  • psychosoziale Beratung an
  • Vermittlung in eine sichere Unterbringung
  • Begleitung und Beistand vor Gericht
  • Streetwork

Lobbyarbeit:

  • Mitglied im Arbeitskreis Prostitution in Köln, der einen Wegweiser für Sexarbeiterinnen* erarbeitet hat.
  • Mitglied des KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.

 

gefördert vom Land NRW.

Barrierefrei und grenzenlos

Barrierefrei und grenzenlos

Frauen* mit Be_hinderungen stehen während ihres Migrationsprozess vor ganz besonderen Herausforderungen. Sie sind häufig körperlicher und psychischer Gewalt ausgesetzt, insbesondere dann, wenn eine erhöhte Abhängigkeitssituation vorliegt. Außerdem erleben sie neben dem Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe auch Diskriminierungen auf struktureller Ebene. Aber auch migrantische Mütter von Kindern mit Be_hinderungen sehen sich oft mit unüberwindbaren Hürden und Barrieren konfrontiert. Besondere Vulnerabilität liegt zudem vor, wenn Zugänge zu Hilfesystemen erschwert werden.

Durch adäquate Beratung und einer entsprechenden Informations- und Bildungsarbeit nach außen, gilt es diese Barrieren langfristig und nachhaltig zu durchbrechen. Statt einer isolierten Betrachtung der Aspekte „Gender“, „Migration“ und „Be_hinderung“ ist hier der intersektionale Ansatz unabdingbar.

Das Angebot richtet sich an folgende Zielgruppe:

  • Migrantinnen* und geflüchtete Frauen* mit Be_hinderung
  • Alleinerziehende Mütter von Kindern mit Be_hinderung

Die Angebotsstruktur von barrierefrei und grenzenlos beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Psychosoziale Beratung und Stärkung der Selbstbestimmung
  • Beratung und Begleitung von Betroffenen in Gewalt- oder Abhängigkeitsverhältnissen und der Entwicklung von individuellen Schutzmöglichkeiten
  • Beratung zur rechtlichen Lage und ggf. Vermittlung von weiteren Hilfeangeboten
  • Unterstützung bei der Feststellung der Be_hinderung und Beantragung von Leistungen
  • Förderung der Chancengleichheit von Kindern mit Be_hinderungen durch Beratung der Mütter (z. B. im Schulsystem, Freizeit, Gesundheit)
  • Teilhabeberatungen unter Berücksichtigung weiterer Aspekte wie z. B. „Aufenthalt“, „Rassismuserfahrungen“ oder „Sprachbarrieren“

 

Netzwerkarbeit:

  • Arbeitskreis Menschen mit Be_hinderung
  • Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Mensch (bvkm)

Mit freundlicher Unterstützung von:

 

 

Genitalbeschneidung / Genitalverstümmelung

Kampf gegen Genitalbeschneidung / Genitalverstümmelung

Es sind über 70.000 Frauen* in Deutschland von Genitalbeschneidung betroffen und ca. 20.000 in Deutschland lebende Mädchen* sind von Genitalbeschneidung bedroht.

Es handelt sich bei Genitalbeschneidung / Genitalverstümmelung nach wie vor um ein großes Tabuthema. Daher geben Frauen* bei ihrem Asylantrag drohende Genitalbeschneidung / Genitalverstümmelung selten als Grund ihrer Flucht an.

Viele Frauen* sind erst nach einiger Zeit und mit Hilfe von psychologischer Betreuung in der Lage darüber zu sprechen. Wenn sie den wahren Grund ihrer Flucht später im Asylverfahren nennen, wird das dann aber oft nicht mehr anerkennt. Betroffene von Genitalbeschneidung / Genitalverstümmelung leiden oftmals jahre- bis zu lebenslang an den körperlichen und psychischen Folgeerscheinungen.

Aufgrund der Tabuisierung wissen zudem medizinische Fachkräfte immer noch zu wenig über die Problematik.

Was wir dagegen tun:

  • Sensibilisieren von (jungen) Frauen*, Familien und Community
  • Schaffung einer Öffentlichkeit für das Thema Genitalbeschneidung / Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung
  • Vernetzung mit Hebammen* und Frauenärzt*innen: Medizinisches Personal weiß häufig immer noch zu wenig über die Problematik und benötigt  Informationen über gesundheitliche und psychische Folgeerscheinungen.

 

 

Recht auf Selbstbestimmung – gegen Zwangsverheiratung

Zwangsverheiratung und andere Formen von Kontrolle und Einschränkungen, wie bei der Auswahl von Freundschaften, Ausgangsverbot, Zwang zur Jungfräulichkeit u. ä. sind keine private und familiäre Angelegenheit.

agisra ist eine der ersten Beratungsstellen, die Zwangsverheiratung thematisiert hat, denn Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung!

Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt: „Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden“.

Wir fordern umfassenden Schutz für die Betroffenen und Bedrohten von Zwangsverheiratung!

Unterstützung:

  • psychosoziale Beratung  nach dem Beratungskonzept von Joo-Schauen/ Najafi
  • Informationen über die Rechtsgrundlage
  • Unterstützung bei der Erweiterung individueller Handlungsspielräume, Stärkung ihres Selbstbewusstseins und selbstbestimmter Entscheidungsfindung

Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit:

 

gefördert vom Land NRW.