Illegalisierung
Frauen* in der Illegalität – (Über)Leben ohne Papiere
Menschen ohne offiziellen Status sind in der Gesellschaft nicht sichtbar, aber sie existieren. Auch für sie gelten die auf internationaler Ebene verankerten Menschenrechte. In vielen europäischen Ländern leben Menschen ohne Papiere.
Diese Form der Migration steht im Zusammenhang mit der weltweiten wirtschaftlichen und politischen Lage, die dazu beiträgt, dass die Schere zwischen Arm und Reich wächst.
Diese Realität war für agisra seit Beginn unserer Arbeit ein wichtiges Thema und ist es noch immer. Wir verstehen es als unseren Auftrag, uns mit der Situation von Frauen* ohne Papiere solidarisch zu zeigen und sie darin zu unterstützen, ihre Situation zu verbessern.
Auf der politischen Ebene unterstützen wir Frauen* ohne Papiere u.a. durch unsere Mitarbeit bei der Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM).
Seit 2011 erhalten fünf Kölner Flüchtlingsorganisationen, unter ihnen agisra, Gelder der Stadt für die Beratung von Illegalisierten und arbeiten nach dem „Beratungskonzept für papierlose Menschen„.
Unsere Beratung zielt darauf, die Migrantinnen* in der Legalisierung ihres Aufenthalts zu unterstützen. Sie richtet sich nach den Interessen der Betroffenen und das Ziel ist es, sie in ihrer aktuellen Lebenssituation zu unterstützen, über ihre rechtliche Situation zu informieren, gemeinsam Perspektiven zu entwickeln und dabei den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu verändern, um die Menschenrechte von Migrantinnen* verwirklichen zu können.
Keine Frau* ist illegal!
Information für Personen ohne Papiere
Unterstützung bei Erkrankung:
- in Köln bietet der Malteser Hilfsdienst e.V. Menschen ohne Papiere und Krankenversicherung medizinische Hilfe an.
- in Bonn bei der medizinischen Vermittlungsstelle MediNetzBonn
- in Bochum bei der medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum
- Die Anonymität der Patient*innen wird gewahrt.
Der Schulbesuch für die Kinder: Seit der Änderung des § 87 AufenthaltsG im Jahr 2011 sind Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen explizit von der Übermittlungspflicht ausgenommen.Das heißt, dass Schulen nicht mehr befugt sind, Daten an Ausländerbehörden weiterzugeben. Dies gilt auch für Kindertagesstätten. Die Aufnahme in Kita´s scheitert jedoch oft an der Problematik, dass Jugendämter die Plätze nicht finanzieren.
Bei Lohnverprellung: Auch Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus haben das Recht, ihren Lohn einzuklagen. Angesichts der prekären Situation ist dieses schwer zu realisieren, aber ist es möglich.
Illegalisierung
Illegalisierung stellt eine hohe Belastung für die betreffenden Frauen* dar. Viele Frauen* sind auf der Suche nach der Verbesserung ihrer Lebensumstände und Schutz. Dabei werden viele Frauen* illegalisiert und somit leicht erpressbar.
Die Folgen:
- ungeschützte Arbeitsverhältnisse, z.B. Entlohnung unter Tarif, Arbeitsschutzbestimmungen werden nicht eingehalten
- kein Schutz vor Gewalt – z.B. Opfer von Überfällen und/oder häuslicher Gewalt haben nicht die Möglichkeit, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, da sie befürchten müssen, abgeschoben zu werden
- kein Recht auf Gesundheit und medizinische Versorgung. Es kann Illegalisierten passieren, dass Krankenhäuser ihnen die Behandlung verweigern, oder dass sie direkt nach dem Eingriff an die Polizei ausgeliefert werden.
- ständige Angst vor Abschiebung. In Bahnhöfen und an anderen Orten kontrolliert die Polizei ohne jeden Verdacht. Auf Baustellen, in Restaurants und an anderen Arbeitsplätzen werden Razzien durchgeführt.